Aktuell gibt es mannigfaltige Förderprogramme. Für die beiden Länder Schweiz und Deutschland ein paar Hinweise.
Schweiz
Kurzarbeit
Das Verfahren und die Regeln zur Genehmigung von Kurzarbeit wurde verschlankt bzw. vereinfacht. Infos aus SECO. Die wichtigsten Änderungen:
- Ausweitung auf befristete Arbeitsverhältnisse
- Ausweitung auf Personen in einem Lehrverhältnis
- Ausweitung auf arbeitgeberähnliche Personen (Geschäftsührer etc.) und deren im Betrieb mitarbeitende Angehörigen. Für diese gibt es eine Pauschale von CHF 3’320 für eine Vollzeitstelle
- Die Pflicht zum vorherigen Überstundenabbau entfällt
- Die Frist (vormals 10 bzw. 3 Tage) wird aufgehoben
- Die Bewilligungsdauer wurde von 3 auf 6 Monate verlängert
Für Unternehmer gibt es auf arbeit.swiss weitere Informationen und die Formulare für die Antragstellung.
Überbrückungskredit
Der Bundesrat stellt ein umfangreiches Kreditprogramm zur Verfügung. Infos dazu unter covid19.easygov.swiss.
Es gibt zwei Kreditstufen: Ein COVID-19-Kredit bis CHF 500’000 und ein COVID-19-Kredit-Plus über CHF 500’000. Die Folgenden Ausführungen beziehen sich auf den COVID-19-Kredit.
Mittlerweile kann der Kreditantrag unter easygov.swiss online gestellt werden und dauert nach Angaben auf der Website 10 Minuten. Die FAQ dazu unter EFD.
Parameter für den Kredit:
- Zinssatz aktuell 0%
- 100% der Kreditsumme verbürgt vom Bund
- Kredithöchstgrenze: 10% des geschätzten Umsatzes bzw. des dreifachen der geschätzten Lohnsumme für ein Geschäftsjahr
- Unternehmen darf noch keine anderweitigen Corona-Unterstützungen im Bereich Sport und Kultur erhalten haben
- Gründung vor dem 1. März 2020
- Kein eröffnetes Konkurs- oder Nachlassverfahren und keine Liquidation hängig
- Erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigung durch die COVID-19 Pandemie
- Einsatz des Kredites ausschliesslich zur Liquiditätssicherung (also nicht für Investitionen)
Deutschland
Kurzarbeit
In Deutschland wurde das Verfahren und die Bedingungen zur Antragstellung für Kurzarbeit vereinfacht. Die wichtigsten Parameter/Änderungen für die Beantragung von Kurzarbeitsentschädigung:
- Mindestens 10% der Beschäftigten haben einen Ausfall von mehr als 10%
- Sozialvericherungsbeiträge werden zu 100% erstattet
- Bezug bis zu 12 Monate
- Leiharbeitende können ebenfalls berücksichtigt werden
- Aufbau negative Arbeitszeitkonten nicht mehr notwendig
Alle Informationen von Arbeitsagentur. Diese Seite wird regelmässig aktualisiert und enthält auch eine FAQ.
Sonstige Hilfen
Eine Übersicht der Arbeitsagentur ist unter diesem Link zu finden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat unter bmwi.de aktuellste Informationen bereitgestellt.
Die letzte Änderung: Eine Förderung 100% von bis zu 4.000 EUR für Beratungsdienstleistungen.
Infos dazu gibt es unter BAFA.
Diese Förderung gilt auch für Beratungen durch die procelo GmbH.